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DGADR |
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Die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR) ist eine Plattform, die interessierten Juristen (Rechtsanwälten, Richtern, Gewerkschaftsvertretern, Betriebs- und Personalräten, Unternehmensjuristen, Personalverantwortlichen etc.) den fachlichen Austausch zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis ermöglichen soll. Die DGADR wird die weitere Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland und Europa begleiten.
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Die DGADR arbeitet mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV) zusammen. Betroffene können sich direkt an den DADV wenden.
Wenn Sie am Arbeitskreis teilnehmen möchten, schreiben Sie uns: Teilnahme.
Außer Ihrem Namen und Ihrer Mailadresse benötigen wir folgende Angaben:
- Postanschrift - Qualifikation - Grund des Interesses am Thema - Arbeitsschwerpunkte - Haben Sie die Möglichkeit und das Interesse die Arbeit der DGADR zu unterstützen (wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich)
Sie können zusätzlich förderndes Mitglied der DGADR werden.
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Kooperationen
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Die DGADR kooperiert international mit dem Europäischen Antidiskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council - EAC) und in Deutschland mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV).
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Druckbare Version
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