Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht
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            Vladimir Špidla
            "Recht ist gut, wenn es effizient ist."


            "Was uns von totalitären Systemen unterscheidet ist die Menschenwürde"


            V. Spidla, EU Kommissar, früherer tschechischer Premierminister
            3. Deutscher Antidiskriminierungstag 18.07.2008

            Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht

            Die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR) ist eine Plattform, die interessierten Juristen (Rechtsanwälten, Richtern, Gewerkschaftsvertretern, Betriebs- und Personalräten, Unternehmensjuristen, Personalverantwortlichen etc.) den fachlichen Austausch zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis ermöglichen soll. Die DGADR wird die weitere Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland und Europa begleiten.

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            "Ich will, daß jeder Mensch, nicht nach Vorurteilen, sondern nach seinen Fähigkeiten beurteilt wird.

            Für mich kommt Recht von Gerechtigkeit. Denn durch das Gesetz gelangen wir zur Gerechtigkeit.

            Für mich ist das Gesetz nicht das Schwert der Starken, sondern der Schild der Schwachen"

            Prof. Dr. Alenfelder, 3. Deutscher Antidiskriminierungstag 18.07.2008

            Die DGADR arbeitet mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV) zusammen.
            Betroffene können sich direkt an den DADV wenden.

            Wenn Sie an einer fördernden Mitgliedschaft interessiert sind: Mitgliedschaft

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            Die DGADR kooperiert international mit dem Council on Global Antidiscrimination und dem  Europäischen Antidiskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council - EAC), In Deutschland arbeitet die DGADR mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV) zusammen.

            DGADR e.V., 2011 Photos used under Creative Commons from stevecadman, pnoeric