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SCHADENSERSATZ |
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Urteile und Verfahren zum Schadensersatz
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135.000 € für Geschlechtsdiskriminierung
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6/2010: Wegen Geschlechtsdiskriminierung erhielt eine junge Mutter in einem Vergleich rund 135.000 € (entspricht 31,25 Monatsgehältern). Zusätzlich wurden alle Rechtsanwaltskosten erstattet. Eine vorher ausgesprochene Kündigung war zuvor zurückgenommen worden. Das Verfahren betreuten Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen.
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20.000 € wegen Geschlechtsdiskriminierung
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4/2010: Ein Arbeitsgericht in Hessen hat ein Unternehmen wegen geschlechtsdiskriminierung und Lohndiskriminierung zu rund 9.000 € Entgelt und 11.000 € Entschädigung verurteilt. Die Klägerin hat Berufung eingelegt. Das Verfahren betreut Prof. Dr. Alenfelder.
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75.000 € wegen Geschlechtsdiskriminierung
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1/2010: Wegen geschlechtsdiskriminierender Kündigung erhielt eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines Vergleiches rund 75.000 € (entspricht 30,4 Monatsgehälter). Das Verfahren betreute Prof. Dr. Alenfelder.
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100.000 € für Diskriminierung
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Juli 2009: Eine Arbeitnehmerin erhielt im Rahmen eines Vergleichs 100.000 €. Sie hatte wegen geklagt wegen Diskriminierung aufgrund Geschlechts, Alters und ethnischer Herkunft. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder.
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12 Monatsgehälter für Mobbing
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Juli 2009: 30.000 € Schmerzensgeld (gut 1 Brutto-Jahresgehalt) sprach das Arbeitsgericht Cottbus einem Opfer von Mobbing zu. Verurteilt wurde ein Pflegeheim mit ca. 60 Angestellten. Zusätzlich wurde das Pflegeheim verurteilt, noch nicht feststehende Schäden (z.B. Gesundheitsschäden) zu ersetzen. Zusätzlich erhielt das Opfer noch eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ausstehende Gehälter für mehr als ein Jahr. Zum Pressebericht
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14,5 Monatsgehälter für Diskriminierung
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Juni 2009 - 23.000 € Entschädigung erhielt ein diskriminierter Bewerber, der sich vergeblich auf eine Stelle als "Sekretärin" beworben hatte. Der Vergleich wurde vor dem Landesarbeitsgericht auf Anraten des Gerichts geschlossen. Das Bruttogehalt betrug 1.600 €. Die Entschädigung entspricht 14,375 Bruttogehältern. Die Entschädigung ist von Sozialabgaben und Steuern befreit und entspricht damit rund 20 netto Monatsgehältern. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder.
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13.000 € für Diskriminierung
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März 2009 - NRW
Für Altersdiskriminierung bei der Bewerbung erhielt die Klägerin 13.000 €. Das Verfahren wurde betreut vom Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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200.000 € für Diskriminierung
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Februar 2009 - Süddeutschland
In einem Verfahren wegen Altersdiskriminierung eines langjährigen Mitarbeiters verpflichtete sich der Arbeitgeber dem 64jährigen Arbeitnehmer gut 200.000 € zu zahlen.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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50.000 € für Diskriminierung
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Januar 2009 - Süddeutschland
Für eine Diskriminierung wegen Behinderung erhielt das Opfer rund 50.000 €.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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24.000 € für Diskriminierung
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Januar 2009
Landesarbeitsgericht schlägt eine Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 24.000 € (15 Monatsgehälter) vor. Zu Lasten des Klägers wird berücksichtigt, daß dieser möglicherweise weniger qualifiziert ist als die eingestellte Bewerberin. Deswegen besteht die Gefahr einer Begrenzung der Entschädigung auf drei Monatsgehälter, § 15 Abs. 2 S. 2 AGG. Das Monatsgehalt beträgt auf dieser Stelle 1.600 €. Der Kläger hat den Vergleich widerrufen, da sein Schaden höher ist.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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18.12.2008, ArbG Wiesbaden
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Billige Diskriminierung
Urteil im Prozeß gegen die R und V Versicherung wegen Diskriminierung: Arbeitsplatz und Schmerzensgeld für Frau Sule Eisele
Am 18.12.2008 hat das Arbeitsgericht Wiesbaden über die erste bekanntgewordene große Diskriminierungsklage in erster Instanz entschieden. Frau Sule Eisele hatte die R und V Versicherung verklagt, weil sie wegen Schwangerschaft auf eine deutlich schlechtere Stelle versetzt wurde. Die R und V Versicherung bezeichnete dies als ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme und betonte, sie werde keinen Cent zahlen.
Das sieht das Gericht anders: Die Versetzung ist unwirksam und die Versicherung muß knapp 11.000 EUR Entschädigung zahlen. Statt Ersatz des finanziellen Schadens erhält Frau Eisele die alte Stelle zu den alten Bedingungen. Nach Einschätzung des Gerichts besteht damit kein finanzieller Schaden mehr. Frau Eisele hatte einen materiellen Schaden von rund 450.000 EUR geltend gemacht, der ihr durch die Versetzung auf den schlechteren Arbeitsplatz in den nächsten Jahren entstanden wäre. Stattdessen hat sie ihre alte Stelle zurückerhalten. Damit ist der Schaden nach Ansicht des Gerichts weggefallen.
Die Rechtsanwälte der Klägerin, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder und Rechtsanwalt Frank Jansen, zeigten sich zufrieden damit, daß die R und V wegen Diskriminierung verurteilt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes jedoch sei unhaltbar. Es gehe um den Schutz der Menschenwürde. Verfassung und die für Deutschland zwingend geltenden EU Richtlinien verlangen ein abschreckend hohes Schmerzensgeld. 10.800 EUR seien bei einem Milliardenunternehmen kein abschreckend hoher Betrag.
Die Klägerin erklärte: „Wer solche Summen für abschreckend hält, verhindert wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Die Menschenwürde darf weiter mit Füßen getreten werden – und das zum Spartarif.“
Berufung ist eingelegt.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
Weitere Berichte
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32.500 € für Diskriminierung
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Oktober 2008
In einem Vergleich wurde eine Entschädigung gem. § 15 AGG vor einem nordrheinwestfälischen Arbeitsgericht vereinbart. Die 53jährige Klägerin berief sich auf Diskriminierung wegen Weltanschauung (Demokratie als Weltanschauung) und Alters. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhielt die Klägerin 32.5000 EUR. Das Verfahren wurde betreut von Prof. Dr. Alenfelder, dem Rechtsexperten des DADV und Herrn Rechtsanwalt Frank Jansen, Vizepräsident der DGADR.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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10.000 € für Diskriminierung
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Arbeitsgericht in Süddeutschland, April 2008
10.000 EUR Entschädigung für Ablehnung einer Bewerbung: Der Kläger hatte sich um eine Stelle als Angestellter beworben. Auf der Absage befand sich die Bemerkung: "Bitte ablehnen, der Mann ist Slowene". Im Gütetermin wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem der Kläger 10.000 EUR Entschädigung für diese Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft erhält. Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Herrn Prof. Dr. Alenfelder und Herrn Rechtsanwalt Frank Jansen, dem Vizepräsidenten der DGADR.
Das Verfahren wurde betreut vom Rechtsexperten des DADV, Prof. Dr. Alenfelder, und dem Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Rechtsanwalt Frank Jansen.
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