Sie sind hier: Urteile Altersgrenzen  
 URTEILE
Allgemein
Schadensersatz
Altersgrenzen
Beschwerdestelle
Kündigungsfrist

ALTERSGRENZEN
 

Urteile zu Altersgrenzen


ArbG Hamburg, 20.01.2009

Az.: 21 Ca 235/08

Das Arbeitsgericht Hamburg hat den Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob feste Altersgrenzen (Altersgrenze 65) noch zulässig sind.

Kommentar:

Die Entscheidung des EuGH kann das deutsche Arbeitsleben revolutionieren. Die starren Altersgrenzen benachteiligen ältere Arbeitnehmer und zwingen sie, die Berufstätigkeit aufzugeben. Der EuGH wird damit grundsätzlich über die Zwangsverrentung entscheiden. Möglicherweise werden dadurch alle pauschalen Altersgrenzen abgeschafft. In den USA beispielsweise sind derartige Altersgrenzen nicht mehr vorgesehen. Die Arbeitnehmer können die Arbeit freiwillig aufgeben, sie können aber nicht gezwungen werden.


SG Dortmund, 25.06.2008

Az.: S 16 KA 117/07

Das Gericht läßt den Europäischen Gerichtshof darüber entscheiden, ob der zwangsweise Entzug der Zulassung für Vertragszahnärzte mit Vollendung des 68. Lebensjahres wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist.

Kommentar:

Dieses Verfahren ist von erheblicher Bedeutung für die Frage, ob die starren Altersgrenzen in Deutschland nach dem AGG noch wirksam sind. Ein Abstellen auf persönliche Fähigkeit (z.B. durch Gesundheitstest nachgewiesen) statt bloße Alterskontrolle ist dringend nötig.



ArbG Düsseldorf, 29.04.2008

Az.: 7 Ca 7849/07

Die tarifvertragliche Regelung einer Altersgrenze von 60 Jahren für Flugbegleiter ist altersdiskriminierend und daher unwirksam gemäß § 7 AGG.


VG Frankfurt, 21.04.2008

Az.: 9 E 3856/07

Die Altersgrenze von 30 Jahren für den Eintritt in den Feuerwehrdienst in Hessen (§ 3 Abs.1 Nr.1 FeuerwLVO) ist altersdiskriminierend und unwirksam. Eine Höchstaltersgrenze für den Diensteintritt ist nur zulässig soweit sie erforderlich ist, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Beschäftigungszeit und dem Anspruch auf Versorgung herzustellen. Dafür ist eine Dienstzeit von 19,5 Jahren ausreichend, weil innerhalb dieser Zeit die Mindestversorgung regelmäßig durch tatsächliche Dienstleistung erdient wird.

Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen (Entschädigung) Schadens besteht verschuldensunabhängig. Der anderslautende Wortlaut des § 15 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 AGG verstößt gegen Europarecht (Art. 17 RL 2000/78/EG).

Kommentar:

1. Das Urteil stellt alle Eintrittsaltersgrenzen des öffentlichen Dienstes - zu Recht - in Frage. Überraschenderweise vertreten immer noch einige Verwaltungsgerichte die Ansicht, die Altersgrenzen seien zulässig. Der entscheidende Richter ist selber Autor eines Kommentars zum AGG (von Roetteken, JURIS Kommentar zum AGG) und daher mit der Materie offensichtlich besser vertraut als viele seiner Kollegen.

2. Das Urteil stellt klar, daß Schadensersatz auch dann zu leisten ist, wenn kein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt).


LAG Frankfurt, 15.10.2007

Az.: 17 Sa 809/07

Bestätigung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 14.03.2007

Revision ist eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 112/08


ArbG Frankfurt, 14.03.2007

Az.: 6 Ca 7405/06

Das Arbeitsgericht Frankfurt entscheid am 14.03.2007 gegen die Klage von Flugzeugpiloten, die sich gegen die Altersgrenze 60 Jahre bei der Lufthansa wandten.

Das Gericht führte aus:

Die tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer ist wirksam. Die Altersgrenze verstößt weder gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), noch gegen die Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) und muß auch nicht wegen Verstoßes gegen einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der die Diskriminierung wegen des Alters verbietet, außer Anwendung bleiben.

Berufung ist eingelegt (Urteil des LAG Frankfurt a.M. vom 15.10.2007, Az.: 17 Sa 809/07).


Druckbare Version