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BESCHWERDESTELLE
 

Beschlüsse und Verfahren zur Beschwerdestelle und Mitbestimmung des Betriebsrates


LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008

Az.: 9 TaBV 9/08

Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn der Arbeitgeber nur die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Stelle mitteilt.


ArbG Hamburg, 20.02.2007

Az. 9 BV 3/07

In einem Verfahren des Arbeitsgerichts Hamburg ging es allein um die Einrichtung einer Beschwerdestelle. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG nicht um die Gestaltung der Ordnung des Betriebes durch die Schaffung allgemeiner verbindlicher Verhaltensregeln, noch um Maßnahmen des Arbeitgebers, durch die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf eine bestimmte betriebliche Ordnung berührt wird.


ArbG Frankfurt a. M., 23.10.2006

Az. 21 BV 690/06

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am 23.10.2006 entschieden, dass die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG Fragen der Ordnung des Betriebs sowie das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betrifft. Für die Richter ergab sich dies bereits aus einem Mitteilungsschreiben des Arbeitgebers an seine Beschäftigten, nach der die Beschwerdestelle neben der Befragung der Beschwerdesteller auch das Recht haben sollte, Zeugen zur Sachverhaltsaufklärung zu befragen.


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