3. Deutscher Antidiskriminierungstag, 18.07.2008
Der Antidiskriminierungstag
kehrte 2008 nach einer Sonderveranstaltung im Bundestag in Berlin
zurück nach Bonn. Besonders erfreulich war, daß einer der engagiertesten
Kämpfer für ein diskriminierungsfreies Europa, Vladimir Špidla,
EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit,
ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, die Perspektiven
der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte.
Gerade die Menschenwürde sei es, die unsere Demokratie von totalitären Systemen unterscheide. Daher sei die Diskriminierungsfreiheit von entscheidender Bedeutung.
Er betonte dabei mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsrecht: Nur effiziente Gesetze seien gute Gesetze. Das bedeute, nur wenn Opfer von Diskriminierung klagen, werde das Diskriminierungsverbot wirksam.
Hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien, werde das Notwendige unternommen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist damit wahrscheinlich.
Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
Mehr zum 3. Deutschen Antidiskriminierungstag beim Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V.
Gerade die Menschenwürde sei es, die unsere Demokratie von totalitären Systemen unterscheide. Daher sei die Diskriminierungsfreiheit von entscheidender Bedeutung.
Er betonte dabei mit Hinweis auf das Antidiskriminierungsrecht: Nur effiziente Gesetze seien gute Gesetze. Das bedeute, nur wenn Opfer von Diskriminierung klagen, werde das Diskriminierungsverbot wirksam.
Hinsichtlich der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien, werde das Notwendige unternommen. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist damit wahrscheinlich.
Von besonderer Bedeutung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Antidiskriminierungsrechts ist die Einrichtung der ersten ständigen Forschungsstelle dazu in Deutschland. Die Fachhochschule Nordhessen hat mit der Errichtung der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FOSAR) den Rahmen gegeben für eine kontinuierliche interdisziplinäre wissenschaftliche Arbeit an diesem großen neuen Arbeitsgebiet. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte dazu am 18.07.2008: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
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