Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt, Behindertenbeauftragte der SPD: Keine Staatsaufträge für Diskriminierer!
Frau Silvia Schmidt, MdB (SPD) unterstützt AKTION GERECHTIGKEIT des European Anti-Discrimination Council mit Nachdruck
(EAC) Berlin – Beim 2. Deutschen Antidiskriminierungstag, am Montag, 21. Mai 2007 im Deutschen Bundestag setzte sich die Mitveranstalterin Silvia Schmidt, Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion nachhaltig für die in dieser Woche europaweit startende AKTION GERECHTIGKEIT ein. Die Aktion, die in Deutschland vom Deutschen Antidiskriminierungsverband DADV begleitet wird, ist Teil der EU-weiten Aktionskampagne JUST SOCIETY, die ebenfalls an diesem Freitag unter der Federführung des EAC (European Anti-Discrimination Council) in London beginnt.
„Die Aktion Gerechtigkeit verlangt:
Staatsaufträge nur noch an gerechte Unternehmen zu vergeben, die nach den EAC Standards auf ethisches Verhalten zertifiziert sind. Dies gilt auch für deren Subunternehmer.Subventionen [dürfen ebenfalls] nur noch an solche Unternehmen [gehen].Auflistung diskriminierender Unternehmen in einer schwarzen ListeVerbot jeder Diskriminierung und Rechtfertigung nur bei bedeutsamen Sachgründen“ Schmidt beendete Ihre Rede mit dem Aufruf:“ Unterstützen auch Sie die Aktion Gerechtigkeit – helfen Sie mit, mehr Gerechtigkeit in Deutschland und Europa zu schaffen.“
„Der EAC und seine Mitgliedsverbände werden national und auf EU Ebene diese Aktion vorantreiben“, so Schmidt. „Schon im Vorfeld haben Vertreter der Kommission, der europäischen und nationalen Politik sowie der Wirtschaft Zustimmung und Verständnis für diese Forderung gezeigt“ sagte Schmidt weiter und ergänzte: “Ich rechne daher schon bald mit einer gesetzlichen Regelung“.
Der 2. deutschen Antidiskriminierungstag stand ganz im Zeichen eines europäischen Erfahrungsaustausches von Praktikern, Politikern und gesellschaftlichen Stakeholdern angesichts fast einem Jahr Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das auf der Veranstaltung auch als Gerechtigkeitsgesetz bezeichnet wurde.
Ein weiterer Redner der Tagung war der Direktor des Europäischen Anti-Diskriminierungsrates – EAC, Dr. Stefan Prystawik, der die Veranstaltung moderierte und dem Deutschen Bundestag für die Ehre der Gastfreundschaft ausdrücklich dankte.
„ Die tatkräftige Unterstützung dieser für die Weiterentwicklung gesellschaftlichlicher Teilhabe so wichtigen Tagungsreihe durch die Mitglieder der Regierungskoalition in Berlin sowie der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht DGADR, der federführenden Juristenorganisation in Deutschland beweist nicht zuletzt durch die hochkarätigen Teilnehmer aus Richterschaft, Anwaltschaft und Politik, welch’ gesellschaftlich Schlüsselfunktion der Ständigen Vertretung des EAC in Deutschland inzwischen zukommt.“
Weiterhin sprachen der Vizepräsident der DGADR, Rechtsanwalt Frank Jansen sowie der Ständige Vertreter des EAC in Berlin und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Dr. Klaus Michael Alenfelder. Die beiden Antidiskriminierungsexperten und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jansen und Alenfelder werden in diesem Jahr für Ihren herausragenden fachlichen und persönlichen Einsatz von der International Lawyer’s Association geehrt. EAC Direktor Prystawik kündigte stellvertretend für diese Organisation an, Dr. Alenfelder werde mit dem Cicero der Gesellschaft und Jansen mit der Iustitia 2007 ausgezeichnet.
Berichterstattung der NJW
Mehr zum 2. Deutschen Antidiskriminierungstag bei der Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V.
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2. Deutscher Antidiskriminierungstag
am 21. Mai 2007 im Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Berlin
veranstaltet durch die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht und in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Schmidt, MdB sowie der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht DGADR. Die Veranstaltung wird unterstützt vom Deutschen Antidiskriminierungsverband DADV und den European Anti-Discrimination Council – EAC London .
Zum Thema Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus deutscher und europäischer Sicht sprechen u.a.
Dr. Stefan Prystawik, Direktor des European Anti-Discrimination Council – EAC London
Silvia Schmidt, MdB, Behindertenbeauftragte der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
Dr. Klaus Michael Alenfelder, Ständiger Vertreter des EAC in Deutschland und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht DGADR
Frank Jansen, Stellvertretender Präsident der DGADR und Fachanwalt für Arbeitsrecht
13.00 Uhr Eröffnung des Kongresses, Dr. Prystawik, Direktor des European Anti-Discrimination Council – EAC London
13.10 Uhr Schwerpunkte des AGG und Verstöße gegen die EU Vorgaben, Dr. Alenfelder, Präsident der DGADR
14.30 Uhr Pause
14.45 Uhr Internationale Aspekte der Antidiskriminierungspolitik, Dr. Prystawik, Direktor des European Anti-Discrimination Council – EAC London
15.15 Uhr Antidiskriminierung in Deutschland, Silvia Schmidt, Behindertenbeauftragte der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag
15.45 Uhr Praxisprobleme des AGG, Frank Jansen, Stellvertretender Präsident der DGADR, Fachanwalt für Arbeitsrecht
16.15 Uhr Pause
16.30 Uhr Abschlußdiskussion
17.00 Uhr Schlußwort, Dr. Prystawik, Direktor des European Anti-Discrimination Council – EAC London
Vortragende:
Silvia Schmidt, Bundestagsabgeordnete, Behindertenbeauftragte der SPD Bundestagsfraktion
Dr. Stefan Prystawik ist Publizist und transatlantischer politischer Strategieberater. Er hat jahrelange Erfahrung aus der Arbeit für und mit nationalen und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen in New York, Washington, London und Berlin. Dr. Prystawik ist ein gefragter Experte bei der Beratung und Präsentation politischer Inhalte, der mit den gesellschaftlichen und juristischen Gegebenheiten beiderseits des Atlantiks bestens vertraut ist. Der international tätige Hochschullehrer leitet die Londoner Zentrale des Europäischen Antidiskriminierungsrates EAC.
Dr. Klaus Michael Alenfelder, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozietät Dr. Alenfelder und Frieters, Bonn, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Nordhessen. Autor zahlreicher Fachaufsätze und Bücher zum Thema AGG (u.a. Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht; in Vorbereitung: Praktikerkommentar zum AGG), Referent für rund 120 Veranstaltungen zum Antidiskriminierungsrecht für Arbeitgeber, Personalabteilungen, Betriebsräte, Gewerkschaften und Diversity- und Gleichstellungsbeauftragte. Er ist Ständiger Vertreter des European Anti-Discrimination Council in Deutschland und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht. Dr. Alenfelder vertritt Opfer von Diskriminierung und berät Arbeitgeber über die rechtssichere Umsetzung des AGG. www.alenfelder.de
Frank Jansen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozietät Göb & Jansen in Bad Hersfeld. Autor und EAC zertifizierter Referent zum AGG. Herr Jansen vertritt Opfer von Diskriminierung und Arbeitgeber. Er ist Fachautor und bereitet derzeit den Praktikerkommentar zum AGG vor. www.goeb-jansen.de
Veranstalter:
Europäischer Antidiskriminierungsrat: Der European Anti-Discrimination Council – EAC (Europäischer Antidiskriminierungsrat) ist eine nichtstaatliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ungerechtfertigte Diskriminierungen innerhalb der Europäischen Union zu bekämpfen. Der EAC stellt sich ausdrücklich gegen jede Form von Diskriminierung und strebt die Verwirklichung harmonischer und gerechter Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle europäischen Bürger und auf dem Gebiet der EU lebenden Menschen an.
Der Antidiskriminierungsrat unterstützt alle Aktivitäten, die der Schaffung gerechter und diskriminierungsfreier Lebensbedingungen in Europa dienen. Aus diesem Grund ist es unser dringliches Anliegen, europaweit gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die diesem Anliegen - im Sinne unseres Mottos „Per Iurem Ad Iustitiam“ - Rechnung tragen.
Der EAC koordiniert Antidiskriminierungs-Aktivitäten in ganz Europa. Darüber hinaus erarbeitet er durch den EAC Research Council (EAC Forschungsrat) regelmäßig wissenschaftliche Analysen der gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Feld der Antidiskriminierung.
Der Europäische Antidiskriminierungsrat verteidigt und fördert alle Maßnahmen der Europäischen Union im Kampf gegen Diskriminierung und unterstützt die EU-weite Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ www.eacih.eu
Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR):
Die DGAR ist ein Zusammenschluß von Fachjuristen (Fachanwälte für Arbeitsrecht, Unternehmensjuristen und Personalverantwortliche u.a.), die sich mit den theoretischen und praktischen Fragen des Antidiskriminierungsrechts befaßt. www.dgadr.de
Deutscher Antidiskriminierungsverband (DADV):
Der DADV hat die Aufgabe, Diskriminierung in Deutschland zu verhindern. Der DADV unterstützt Opfer und Opferverbände und koordiniert Initiativen beim Kampf gegen Benachteiligung. Daneben bietet er Arbeitgebern Unterstützung bei der diskriminierungsfreien Umgestaltung des Unternehmens. www.dadv.de
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