DGADR

Vladimir Spidla, EU Kommissar "Recht ist gut, wenn es effizient ist." "Was uns von totalitären Systemen unterscheidet ist die Menschenwürde:" - 3. Deutscher Antidiskriminierungstag


Die Deutsche Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht (DGADR) ist eine Plattform, die interessierten Juristen (Rechtsanwälten, Richtern, Gewerkschaftsvertretern, Betriebs- und Personalräten, Unternehmensjuristen, Personalverantwortlichen etc.) den fachlichen Austausch zum Thema Diskriminierung und Antidiskriminierungsrecht in Theorie und Praxis ermöglichen soll. Die DGADR wird die weitere Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Deutschland und Europa begleiten.


V. Spidla, Prof. Dr. Alenfelder - "Ich will, daß jeder Mensch, nicht nach Vorurteilen, sondern nach seinen Fähigkeiten beurteilt wird. Für mich – meine Damen und Herren – kommt Recht von Gerechtigkeit. Denn durch das Gesetz gelangen wir zur Gerechtigkeit. Für mich ist das Gesetz nicht das Schwert der Starken, sondern der Schild der Schwachen", Rede auf dem 3. Deutschen Antidiskriminierungstag am 18.07.2008


Die DGADR arbeitet mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV) zusammen.
Betroffene können sich direkt an den DADV wenden.

Wenn Sie am Arbeitskreis teilnehmen möchten, schreiben Sie uns: Teilnahme.

Außer Ihrem Namen und Ihrer Mailadresse benötigen wir folgende Angaben:

- Postanschrift
- Qualifikation
- Grund des Interesses am Thema
- Arbeitsschwerpunkte
- Haben Sie die Möglichkeit und das Interesse die Arbeit der DGADR zu unterstützen (wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich)

Sie können zusätzlich förderndes Mitglied der DGADR werden.


Kooperationen

Die DGADR kooperiert international mit dem Europäischen Antidiskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council - EAC) und in Deutschland mit dem Deutschen Antidiskriminierungsverband e.V. (DADV).


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